Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) der Brauereisound GmbH

 

1. Allgemeines


Nachstehende AGB der Brauereisound GmbH (nachfolgend „Auftragsnehmer“) kommen bei Auftragserteilung durch den Auftragsgeber zur Anwendung. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Sie gelten für den gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr und gehen etwaigen anderen Bedingungen des Auftraggebers in jedem Fall vor.
Aufträge gelten nach Klarstellung aller Einzelheiten durch Annahme der verbindlichen Offerte des Auftragsnehmers, spätestens aber mit Beginn der Leistungserbringung, als angenommen. Ab diesem Zeitpunkt erklärt sich der Auftraggeber automatisch mit den AGB des Auftragsnehmers einverstanden. Dies gilt auch für den Fall, dass keine solche schriftliche Vereinbarung oder Offerte vorliegt. Es gelten die mündlichen Abmachungen als rechtsverbindlich.


2. Leistungsberechnungen, Kosten und Preise


Die Verrechnung der Leistungen erfolgt nach tatsächlich verbrauchten Einheiten zu Stück- oder Stundenpreisen oder einem Pauschalpreis.
Werden Preise nach Aufwand berechnet, ist die vom Auftragnehmer gemessene Zeit anhand des Arbeitsrapportes massgebend, wobei die erste Stunde voll und danach jede weitere angefangene Stunde berechnet wird.
Die angebotenen Leistungen und Preise gelten ausschliesslich für während den Geschäftszeiten getätigte Arbeiten. Ein Geschäftstag beträgt 8,5 Std und die Geschäftszeiten sind von Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr. Für ausserhalb der Geschäftszeiten getätigte Arbeiten kann der Auftragnehmer Überstundensätze von 50% zuzüglich zu den regulären Preisen verrechnen.
Zusätzliche Aufwände aufgrund vom Auftragsgeber angelieferter mangelhafte Daten (Ton und Bild) gehen vollumfänglich zulasten des Auftragsgebers.
Spesen und Leistungen Dritter werden separat in Rechnung gestellt und können mit 20% Handlungskosten- und 10% Gewinnaufschlag, im Minimum jedoch mit einer Pauschale von CHF 50.-, verrechnet werden. Der Auftragsnehmer handelt im Namen des Auftragnehmers die Honorare aus. Als Berechnungsgrundlage für das Sprecherhonorar gelten die Tarife des Verbandes Professioneller Sprecherinnen und Sprecher der Schweiz VPS-ASP. Bei Leistungen von Sprecher ausserhalb der Schweiz werden ebenfalls die lokalen Tarife der Schweiz als Berechnungsgrundlage angewendet, sofern die dort geltenden Tarife diejenigen der Schweiz nicht übersteigen.

3. Buchungen Annullierungen


Buchungen von Sprechern und Musikern, die der Auftragnehmer durchführt, können auch ohne vorangegangenen Schriftverkehr erfolgen. Daraus resultierende Aufnahmetermine sind für den Auftraggeber ab erfolgter Bestätigung verbindlich.
Bei Annullierung innerhalb von 24 Stunden vor vereinbarter Buchung durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer eine vollumfängliche Ausfallentschädigung geltend machen in der Höhe der gebuchten Zeit.
Für ausgefallene oder verschobene Termine, deren Ursache nicht der Auftragnehmer selber ist, übernimmt er keine Verantwortung. Die Bezahlung von Ausfallhonoraren geht in solchen Fällen zur Gänze zu Lasten des Auftraggebers.
Die Sprecher und Musiker als auch der Auftragnehmer behalten sich das Recht vor, Buchungen gegenseitig 24 Stunden vor einem Termin zu kündigen, ohne dass dabei ein Ausfallhonorar für die Sprecher und Musiker fällig wird.


4. Zahlungskonditionen


Angebote verstehen sich als Richtpreise. Verrechnet wird der effektive Aufwand vorbehältlich ausdrücklicher pauschal offerierter Preise.
Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Die Zahlung ist fällig mit Rechnungsstellung und zahlbar durch Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers.
Wird für einen Pauschalpreis eine Akontozahlung vereinbart, ist die erste Zahlung in Höhe von 50% des offerierten Pauschalpreises innerhalb 10 Tagen nach Auftragsbestätigung fällig und auf das Konto des Auftraggebers zu begleichen.
Eine Verrechnung von fälligen Zahlungen mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nicht möglich.


5. Eigentumsvorbehalt


Alle vom Auftragnehmer gelieferten, produzierten, hergestellten oder bearbeiteten Erzeugnisse, sowie Rechte bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung erwachsenen Forderungen an den Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers.
Eine Weiterveräusserung oder sonstige Verfügung wie insbesondere eine Verfügbarmachung oder das in den Verkehr bringen durch den Auftraggeber ist während des Bestandes dieses Eigentumsvorbehaltes ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers unzulässig und unwirksam.


6. Urheberrechte


Nutzungsrechte, Urheber- und verwandte Schutzrechte wie insbesondere aber nicht abschliessend bei Sprecher- und Musikaufnahmen, Musikkompositionen, Musikproduktionen, Musikbearbeitungen, Remixes u.ä. werden gesondert verrechnet und sind in der Regel zeitlich, örtlich und medial begrenzt. Der Auftraggeber ist Verpflichtet, dem Auftragnehmer jeden weiteren Einsatz ausserhalb der erworbenen Nutzungsrechte zu melden und die erforderlichen Nutzungsrechte zu erwerben.
Der Auftragsgeber ist zudem verpflichtet über alle erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte für alle von ihm erteilten Aufträge zu verfügen und haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrags an den Auftragnehmer stellen sollten.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die gesetzlich vorgeschrieben Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften vom Auftragnehmer vorgenommen werden können.
Der Auftragnehmer hat das Recht, von jedem Material, das bei ihm aufgenommen wurde, eine Sicherungskopie herzustellen.


7. Haftpflicht


Der Auftragnehmer haftet nicht für durch höhere Gewalt oder durch allfällige technische Störungen der Geräte entstandene Schäden oder Kosten. Er haftet nicht für Schäden oder Kosten aufgrund Verzögerung oder Produktionsausfall.
Für Gegenstände wie Tonträger, Musikinstrumente, Garderobe unserer Kunden bzw. Sprecher, Musiker und Interpreten, übernehmen wir keine Haftung.
Versand- und Transportrisiko jeglicher Gegenstände und Tonträger gehen zu Lasten des Bestellers.
Der Auftraggeber haftet für Sach- und Personenschäden, die im Zusammenhang mit den an dem Auftrag beteiligten Personen und Gästen vorsätzlich, oder grobfahrlässig durch ihn verursacht werden.
Der Auftragsgeber befreit den Auftragsnehmer von einer allfälligen Haftung aufgrund von Schäden die auf dem Gelände oder der Betriebstätte des Auftragshemers an Gästen oder an den am Auftrag beteiligten Personen entstehen. Davon ausgenommen ist die Haftung für Vorsatz und Grobfahrlässigkeit des Auftragnehmers sowie dessen Hilfspersonen.

8. Sonstige Bestimmungen


Jegliche Erfolgsforderungen des Auftraggebers in Bezug auf gelieferte, produzierte, hergestellte oder bearbeitete Erzeugnisse werden vom Auftragnehmer vollumfänglich abgelehnt.
Sämtliche Sicherungskopien von abgeschlossenen Aufträgen werden für mindestens zwölf Monate aufbewahrt. Ansprüche auf diese bestehen nach Ablauf dieser Frist nicht mehr.


9. Gerichtstand


Es kommt schweizerisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand ist das am Geschäftssitz des Auftragsnehmers zuständige Gericht.